§ 1 Vertragsgrundlagen
Mit dem Besuch unserer Einrichtung und dem Kontakt mit unseren Tieren
erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als
Vertragsbestandteil an. Diese Vertragsbedingungen gelten für
Wanderungen, für den Aufenthalt in unseren Räumlichkeiten/auf unserem
Gelände sowie für den Kontakt mit unseren Tieren auch außerhalb unseres
Geländes. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis, auch mit
unseren ausländischen Gästen, kommt ausschließlich österreichisches
Recht zur Anwendung.
§1.1 Vertragspartner
Vertragspartner ist einerseits „Begegnung mit Tier & Natur“. Wenn
Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser
Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als
Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden,
Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist die jeweilige Institution unser
Vertragspartner.
§1.2 Vertragsverhältnis
Es entsteht ein Benutzungsvertrag zwischen dem Gast und uns durch den
Besuch. Das gesamte Benutzungsverhältnis richtet sich nach den
getroffenen Vereinbarungen, den nachfolgenden Bedingungen und den
gesetzlichen Vorschriften. Wir möchten darauf hinweisen, dass bei
gewerblichen Vertragspartnern deren eigene Geschäftsbedingungen für uns
nicht gültig sind, auch wenn sie uns mitgeteilt wurden und wir diesen
nicht widersprochen haben. Wenn Minderjährigen der Zugang zu unseren
Einrichtungen gewährt wird, gehen wir ohne ausdrücklich erklärten
Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von
dessen Zustimmung mit dem Besuch bei uns aus. Ein vertragliches oder
gesetzliches Aufsichtsverhältnis wird durch eine solche
Zutrittsgewährung nicht begründet. Entsprechendes gilt auch für
Minderjährige in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter
oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich
hieraus ergebenden Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Leitung
von „Begegnung mit Tier & Natur“, vertreten durch das
Aufsichtspersonal, kann den Abschluss des Benutzungsvertrages bei
Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson
abhängig machen. Die Aufsichtsperson trifft, neben den einzelnen
Gruppenmitgliedern, eine selbstständige Pflicht, auf die Einhaltung
unserer AGB durch die Gruppenmitglieder hinzuwirken. Rechtsgeschäftliche
Erklärungen, insbesondere ein Verweis von „Begegnung mit Tier &
Natur“, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen
Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet
werden.
§ 2 Zutritt
§2.1 Zutrittsvoraussetzungen
Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist ausschließlich mit unserer
ausdrücklichen Zustimmung gestattet. Wir bitten um Verständnis, dass
Kinder unter 6 Jahren sich nur in Begleitung Erwachsener auf unserem
Gelände und der Weide aufhalten dürfen.
§2.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei 'Begegnung mit Tier
und Natur' um eine private Einrichtung handelt. Ein allgemeiner
Zugangsanspruch besteht daher nicht. Der Zugang zu unserem Gelände kann
vor Vertragsabschluss ohne Begründung verweigert werden. Insbesondere
bei Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss
besteht, kann der Zugang verweigert werden. Wenn begründete Annahmen
bestehen, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der
Tiere, anderer Besucher oder unserer Einrichtungen ausgeht oder eine
Eigengefährdung zu befürchten ist, können diese auch aus einer laufenden
Veranstaltung verwiesen werden.
§ 2.3 Hunde
Aus Sicherheitsgründen und um den reibungslosen Ablauf unserer
Veranstaltungen zu gewährleisten, können wir leider keine Hunde auf
unserem Gelände oder bei unseren Touren zulassen.
§ 3 Sicherheit
Die Benutzung unserer Einrichtungen sowie der Umgang mit unseren Tieren
erfolgt auf eigene Gefahr. Wir fordern Eltern und Begleitpersonen von
Kindergruppen jedoch auf, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen.
In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle
Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht
werden bzw. durch diese entstehen. Wir möchten darauf hinweisen, dass
der Aufenthalt in unseren Einrichtungen und auf den Wiesen sowie während
unserer Veranstaltungen und anderer Angebote auf eigene Gefahr erfolgt.
Der Besuch unserer Einrichtungen ist nur nach unserer Genehmigung und in
Begleitung gestattet. Eltern haften dabei für ihre Kinder. Wir weisen
darauf hin, dass es auf der Weide Bienenstöcke gibt.
§ 4 Füttern und Streicheln von Tieren
Das Füttern und Streicheln unserer Tiere ist den Besuchern
ausschließlich im Rahmen einer Führung oder auf einer geführten Tour
gestattet. Wir bitten um Verständnis, dass es nicht gestattet ist, den
Tieren mitgebrachtes Futter zu geben.
§ 5 Hof-Besuche, Veranstaltungen etc.
Hiermit möchten wir Sie auf die besonderen Gefahren in der Natur
hinweisen. In unberührten Naturlandschaften kann es zu besonderen
Gefahrensituationen kommen: Wetterumschwünge, Verletzungen usw. Auch
kann es im Falle von Verletzungen länger dauern, bis Hilfe von außen
kommen kann. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Angebote bei
Gewitter oder Gewittermeldungen, Stürmen, starkem Regen oder Schneefall
und Glatteis auch kurzfristig abzusagen. Sollte für den Fall längerer,
extremer Wettervorhersage die Veranstaltungen nicht stattfinden können
oder abgebrochen werden müssen, werden wir einen Ersatztermin oder eine
andere Variante anbieten. Jeder Gast ist selbst für die richtige
Kleidung und Schuhwerk verantwortlich. Verletzungen durch nicht passende
oder ungeeignete Schuhe oder Kleidung gehen zu Lasten des Gastes.
Erfolgt eine Absage durch den Gast spätestens 1 Woche vor dem
vereinbarten Termin, entstehen keine Stornogebühren. Bei einer späteren
Absage behalten wir uns vor, die Hälfte des vereinbarten Preises zu
berechnen und am Veranstaltungstag bei Nichterscheinen 100% Stornogebühr
zu verlangen. Bleibt ein Gast der Veranstaltung ohne vorherige Absage
fern, wird ebenfalls eine Stornogebühr in Höhe des kompletten
Buchungspreises fällig. Wird eine Veranstaltung seitens des Gastes, aus
welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird dennoch lt.
Buchungspreis verrechnet. „Begegnung mit Tier & Natur“ behält sich
alle Rechte zur Absage und Verschiebung sowie den Ausschluss von
Personen auch während der Veranstaltung vor. Weiter sind wir berechtigt,
Personen, die unserer Ansicht nach ihre eigene, die Sicherheit anderer
Gäste oder unserer Tiere gefährden, vom Programm ohne Kostenersatz
auszuschließen.
§ 6 Verlust von Gegenständen:
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir keine Haftung für abhanden
gekommene Gegenstände der Besucher übernehmen. Auch für mitgeführtes
Gepäck und abgestellte Gegenstände wird keine Verantwortung übernommen,
selbst wenn das Abstellen mit unserer Zustimmung oder Kenntnis erfolgt
ist.
§ 7 Schadensmeldungen:
Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie
verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen bei
„Begegnung mit Tier & Natur“ anzuzeigen. Unterbleibt diese
Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede
Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder
grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
§ 8 Fotografieren und Filmen
Das Fotografieren und Filmen für private Zwecke ist bis auf Widerruf
gestattet. Aufnahmen für Veröffentlichungen und gewerbliche Nutzung
bedürfen jedoch unserer vorherigen Zustimmung.
§ 9 Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt
„Begegnung mit Tier & Natur“ vorbehalten. Erfüllungsort und
Gerichtsstand für beide Seiten und für alle Rechtsansprüche ist der Sitz
von „Begegnung mit Tier & Natur“. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen
Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt,
die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Um die
Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, behalten wir uns vor,
unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen
unvorhersehbaren Ereignissen zu beenden. Die dabei entfallenen
Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich erbracht.
Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet. Die
Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt immer nur unter Anerkennung
unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne gesonderte
Einwilligung!