Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgrundlagen
Mit dem Besuch unserer Einrichtung und dem Kontakt mit unseren Tieren erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil an. Diese Vertragsbedingungen gelten für Wanderungen, für den Aufenthalt in unseren Räumlichkeiten/auf unserem Gelände sowie für den Kontakt mit unseren Tieren auch außerhalb unseres Geländes. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis, auch mit unseren ausländischen Gästen, kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

§1.1 Vertragspartner
Vertragspartner ist einerseits „Begegnung mit Tier & Natur“. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist die jeweilige Institution unser Vertragspartner.

§1.2 Vertragsverhältnis
Es entsteht ein Benutzungsvertrag zwischen dem Gast und uns durch den Besuch. Das gesamte Benutzungsverhältnis richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen, den nachfolgenden Bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften. Wir möchten darauf hinweisen, dass bei gewerblichen Vertragspartnern deren eigene Geschäftsbedingungen für uns nicht gültig sind, auch wenn sie uns mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Wenn Minderjährigen der Zugang zu unseren Einrichtungen gewährt wird, gehen wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem Besuch bei uns aus. Ein vertragliches oder gesetzliches Aufsichtsverhältnis wird durch eine solche Zutrittsgewährung nicht begründet. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Leitung von „Begegnung mit Tier & Natur“, vertreten durch das Aufsichtspersonal, kann den Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig machen. Die Aufsichtsperson trifft, neben den einzelnen Gruppenmitgliedern, eine selbstständige Pflicht, auf die Einhaltung unserer AGB durch die Gruppenmitglieder hinzuwirken. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere ein Verweis von „Begegnung mit Tier & Natur“, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.

§ 2 Zutritt

§2.1 Zutrittsvoraussetzungen
Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist ausschließlich mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet. Wir bitten um Verständnis, dass Kinder unter 6 Jahren sich nur in Begleitung Erwachsener auf unserem Gelände und der Weide aufhalten dürfen.

§2.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei 'Begegnung mit Tier und Natur' um eine private Einrichtung handelt. Ein allgemeiner Zugangsanspruch besteht daher nicht. Der Zugang zu unserem Gelände kann vor Vertragsabschluss ohne Begründung verweigert werden. Insbesondere bei Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, kann der Zugang verweigert werden. Wenn begründete Annahmen bestehen, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer Besucher oder unserer Einrichtungen ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist, können diese auch aus einer laufenden Veranstaltung verwiesen werden.

§ 2.3 Hunde
Aus Sicherheitsgründen und um den reibungslosen Ablauf unserer Veranstaltungen zu gewährleisten, können wir leider keine Hunde auf unserem Gelände oder bei unseren Touren zulassen.

§ 3 Sicherheit
Die Benutzung unserer Einrichtungen sowie der Umgang mit unseren Tieren erfolgt auf eigene Gefahr. Wir fordern Eltern und Begleitpersonen von Kindergruppen jedoch auf, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Aufenthalt in unseren Einrichtungen und auf den Wiesen sowie während unserer Veranstaltungen und anderer Angebote auf eigene Gefahr erfolgt. Der Besuch unserer Einrichtungen ist nur nach unserer Genehmigung und in Begleitung gestattet. Eltern haften dabei für ihre Kinder. Wir weisen darauf hin, dass es auf der Weide Bienenstöcke gibt.

§ 4 Füttern und Streicheln von Tieren
Das Füttern und Streicheln unserer Tiere ist den Besuchern ausschließlich im Rahmen einer Führung oder auf einer geführten Tour gestattet. Wir bitten um Verständnis, dass es nicht gestattet ist, den Tieren mitgebrachtes Futter zu geben.

§ 5 Hof-Besuche, Veranstaltungen etc.
Hiermit möchten wir Sie auf die besonderen Gefahren in der Natur hinweisen. In unberührten Naturlandschaften kann es zu besonderen Gefahrensituationen kommen: Wetterumschwünge, Verletzungen usw. Auch kann es im Falle von Verletzungen länger dauern, bis Hilfe von außen kommen kann. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Angebote bei Gewitter oder Gewittermeldungen, Stürmen, starkem Regen oder Schneefall und Glatteis auch kurzfristig abzusagen. Sollte für den Fall längerer, extremer Wettervorhersage die Veranstaltungen nicht stattfinden können oder abgebrochen werden müssen, werden wir einen Ersatztermin oder eine andere Variante anbieten. Jeder Gast ist selbst für die richtige Kleidung und Schuhwerk verantwortlich. Verletzungen durch nicht passende oder ungeeignete Schuhe oder Kleidung gehen zu Lasten des Gastes. Erfolgt eine Absage durch den Gast spätestens 1 Woche vor dem vereinbarten Termin, entstehen keine Stornogebühren. Bei einer späteren Absage behalten wir uns vor, die Hälfte des vereinbarten Preises zu berechnen und am Veranstaltungstag bei Nichterscheinen 100% Stornogebühr zu verlangen. Bleibt ein Gast der Veranstaltung ohne vorherige Absage fern, wird ebenfalls eine Stornogebühr in Höhe des kompletten Buchungspreises fällig. Wird eine Veranstaltung seitens des Gastes, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird dennoch lt. Buchungspreis verrechnet. „Begegnung mit Tier & Natur“ behält sich alle Rechte zur Absage und Verschiebung sowie den Ausschluss von Personen auch während der Veranstaltung vor. Weiter sind wir berechtigt, Personen, die unserer Ansicht nach ihre eigene, die Sicherheit anderer Gäste oder unserer Tiere gefährden, vom Programm ohne Kostenersatz auszuschließen.

§ 6 Verlust von Gegenständen:
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Besucher übernehmen. Auch für mitgeführtes Gepäck und abgestellte Gegenstände wird keine Verantwortung übernommen, selbst wenn das Abstellen mit unserer Zustimmung oder Kenntnis erfolgt ist.

§ 7 Schadensmeldungen:
Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen bei „Begegnung mit Tier & Natur“ anzuzeigen. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.

§ 8 Fotografieren und Filmen
Das Fotografieren und Filmen für private Zwecke ist bis auf Widerruf gestattet. Aufnahmen für Veröffentlichungen und gewerbliche Nutzung bedürfen jedoch unserer vorherigen Zustimmung.

§ 9 Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt „Begegnung mit Tier & Natur“ vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten und für alle Rechtsansprüche ist der Sitz von „Begegnung mit Tier & Natur“. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, behalten wir uns vor, unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu beenden. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich erbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt immer nur unter Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne gesonderte Einwilligung!